Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist eine gesetzliche Pflicht des Verkäufers, für Mängel einzustehen, die eine Ware bereits zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und schützt Sie als Käufer davor, fehlerhafte Produkte zu erhalten. Hier sind die wichtigsten Fakten zur Gewährleistung im Überblick:
Rechte und Fristen
- Dauer: Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Neuwaren zwei Jahre ab Kauf bzw. Übergabe der Ware. Bei gebrauchten Waren kann der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen.
- Rechte bei Mängeln: Sie haben als Käufer das Recht auf eine sogenannte Nacherfüllung. Dabei kann das Produkt repariert oder gegen ein fehlerfreies ausgetauscht werden. Schlägt dies zweimal fehl, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten (Geld zurück) oder den Preis mindern.
- Beweislastumkehr: Tritt der Mangel in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf auf, wird gesetzlich vermutet, dass der Fehler von Anfang an da war. Erst danach müssen Sie als Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei der Übergabe einen Schaden hatte (Beweislast).
- Kosten: Alle Kosten für Reparatur, Versand und Material muss der Händler tragen.
Der Unterschied zur Garantie
Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt, sind aber rechtlich komplett verschieden:
| Merkmal | Gewährleistung | Garantie |
|---|---|---|
| Natur | Gesetzliche Pflicht | Freiwillige Leistung |
| Ansprechpartner | Immer der Verkäufer (Händler) | Meistens der Hersteller |
| Zustand | Sichert die Mängelfreiheit zum Kaufzeitpunkt ab | Sichert die Haltbarkeit/Funktion über einen Zeitraum ab |


